Grundpreisangaben mit automatischer Kalkulation im Webshop

Für einige Produkte fordert das Gesetz die Angabe der Grundpreisangaben. Zum Beispiel bei Flüssigkeiten. Dies ist nun also in der Produktbearbeitung möglich. Sie wählen eine VPE (Verpackungseinheit)aus. Zum Beispiel das Kilogramm. Danach geben den Kalkulationswert für ein Kilogramm an. Und klicken schließlich die Checkbox für “Anzeige VPE”. Nun wird automatisch im Webshop eine Grundpreisangabe erstellt. Ihr YES System berechnet später aus Ihren Angaben automatisch den Grundpreis! Die Art der Verpackungseinheit können Sie dabei frei definieren. Wo und wie die Darstellung erfolgt, obliegt der Programmierung Ihres Shop-Templates. Unter Umständen ist ebenso die Anpassung des Webshoptemplates nötig. Wenn dort der Grundpreis nicht vorgesehen ist.

 

Besonderheit „eBay“ (Marktplätze)

Die Marktplätze, wie zum Beispiel eBay, bieten häufig keine Möglichkeit, einen Grundpreis explizit zu übergeben. Und diesen danach an allen vom Gesetz geforderten Stellen zu zeigen. Die Lösung ist, die Angabe zum Grundpreis in den Artikelnamen einzufügen. YES-System bietet mehrere Artikel-Titel. Ebenfalls einen eigenen für eBay.

 

Hinweis:

Die Grundpreisangabe sollte für die Marktplätze am Anfang des Artikelnamens stehen, da dieser unter Umständen an einigen Stellen vom Marktplatz abgeschnitten wird und dann die Angabe nicht überall zu sehen wäre.

 

Grundpreisangaben: Grundpreis-Angabe

 

Grundpreise für Google Shopping

Google hat eigene Vorgaben wie Grundpreise übergeben werden müssen!

Wenn Sie – was wir empfehlen – bei Google Shopping Ihre Produkte anbieten wollen, sollten Sie die Grundpreisangabe nach Google Vorgaben in YES hinterlegen.

Hier finden Sie detaillierte Informationen dazu:

Grundpreise für Google Shopping

https://yes-support.de/google-shopping-mit-yes4trade/