Diese Seite ist Teil der Serie: „Artikelerstellung“ (Rechtliches im Onlinehandel)

System-Leitfaden – Artikelerstellung mit YES-System

8 – Rechtliches im Onlinehandel

Abmahngefahren, Pflichtangaben & sonstige rechtliche Bestimmungen beim Onlinehandel


Es gibt inzwischen viele gesetzliche Bestimmungen, um einen Onlineshop im Internet rechtskonform zu betreiben!

Was man genau beachten muss, hängt folglich sehr stark von Ihren angebotenen Produkten ab. Darüber hinaus gibt es aber auch die rechtlichen Grundlagen, die jeder im Onlinehandel berücksichtigen muss. YES-System bietet Ihnen daher für all diese Anforderungen die benötigten Funktionen. Es wird bei Neuerungen zudem umgehend erweitert.

Um abmahnsichere Angebote zu erstellen sind hier also einige wichtige gute und schlechte Punkte für Sie aufgeführt.

Diese Informationen sind demzufolge nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Sie stellen dabei lediglich unsere Meinung dar. Um Rechtssicherheit zu erhalten, konsultieren Sie bitte einen Rechtsbestand oder Anwalt.

Pflichtangaben:

GUT
  • Energieeffizienzklasse bei Geräten wie Monitoren, TVs und Glühbirnen, Lampen, … technischen Geräten
  • Zustandsangaben: Hinweis auf B-Ware mit dem Grund wieso B-Ware (bei YES in den Produktmerkmalen auswählbar)
  • Produkttitel eindeutig – diese sollten bereits einige Merkmale enthalten, wenn möglich (zum Beispiel Material, Farbe usw.)
  • Grundpreisangaben bei Artikeln wie Flüssigkeiten (nicht Druckerpatronen), Klebebänder usw.
  • Abmessungen/Gewichtsangaben: Bei den Maßen ist zwischen Verpackungs- und Aufbaumaßen zu unterscheiden. Letzteres über Merkmale.
  • Zustand: Wenn keine Angabe gemacht wird, gilt immer, dass es Neuware sein muss. Gebrauchtwaren (auch neuwertige Vorführartikel) müssen immer als solche gekennzeichnet sein.

 

Hier droht Ihnen jedoch Abmahngefahr (Ggf. Anwalt konsultieren):

SCHLECHT
  • Fotos von Mitbewerbern verwenden
  • Auf Fotos diverse Produkte abbilden. Dabei kann entsprechend missverstanden werden, was von Ihnen gerade genau angeboten wird.
  • Beschreibungen von Mitbewerbern kopieren (copy and paste).
  • Angaben zu Garantien / Gewährleistungen
  • Angaben zu GS-geprüft und/oder TÜV-geprüft. Darunter fällt zum Beispiel auch das CE-Zeichen.
  • Begriff „Original“ im Titel. Das ist Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Einzige Ausnahme: im eBay-Titel.

 

Hinweis zu rechtlicher Beratung und Auskunft

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal,darauf hinweisen, dass diese Informationen nur unsere persönliche Meinung darstellen. Sie also nicht als Rechtsberatung zu verstehen sind. Ihnen lediglich ein Gefühl dafür geben soll, dass dieses Thema sehr wichtig ist.

 

Sofern Sie keinen Rechtsbestand haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir empfehlen Ihnen gern sehr erfahrene sowie kompetente Anwältinnen und Anwälte .


Hier finden Sie noch einmal die Übersicht aller Texte der Serie zur Artikelerstellung:

1 – Der Artikelstamm

2 – Stammartikel (Shop Artikel)

3 – Sammlerartikel / bei eBay einstellen

4 – Laufende Angebote (eBay)

5 – Hinweise und zusätzliche Infos

6 – Cross Selling

7 – Master/Slave Verwaltung

8 – Rechtliches im Onlinehandel – das ist dieser Artikel.

9 – Ziele beim Arbeiten mit YES-System