Eine Gutschrift ist eine Rechnung mit negativem Betrag.

Bei Gutschrift und Artikeltausch ohne Reklamation bitte beachten.

YES-System bietet zusätzlich die Rückerstattung, welche als interner Buchungsbeleg oder / und für die Finanzbuchhaltung als klassische Gutschrift genutzt werden.

Für eine Gutschrift existiert dementsprechend in YES ein sogenannter Systemartikel “GUTSCHEIN/GUTSCHRIFT aus Auftrag-Nr.:”. Dieser wird genutzt, um einen Negativbetrag in eine Rechnung einzufügen und somit eine Gutschrift zu erstellen (Negative Rechnung = Gutschrift).

INFO:
Für einen direkten Artikel-Umtausch existiert ebenso die vereinfachte Warenrücknahme als Teil Ihres Reklamationswesens.

Die Gutschrift kann zudem einzeln in eine Rechnung gesetzt werden. Oder Sie verwenden Sie, um einen Artikeltausch mit Betragsdifferenz auszugleichen.

Im ersten Schritt legen Sie dazu eine neue Rechnung für Ihren Kunden an. Nun gehen Sie oben auf “Bearbeiten” sowie anschliessend auf “Artikel bearbeiten”. Geben Sie in der Suche “Gutschrift” ein und wählen im Dropdownmenü “Artikelnamen, Art.-Nr. oder EAN”. Bestätigen Sie Ihre Sucheingaben.

Tragen Sie im Feld für Menge “1” ein und klicken anschliessend auf “Einfügen”.

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Geben Sie nun noch im Titel des Artikels “GUTSCHEIN/GUTSCHRIFT aus Auftrag-Nr.:” die betreffende Rechnungsnummer ein, aus der die Gutschrift entstanden ist. Eventuell jedoch auch die Reklamationsnummer zur besseren Orientierung.

Geben Sie nun noch im Feld “Preis” den errechneten negativen Betrag ein und klicken anschliessend in der gleichen Zeile auf “Speichern” sowie unten abermals auf “Speichern”.

Die gleiche Prozedur gilt auch bei Tauschartikeln. Jedoch wird in der Rechnung des Umtauschartikels die Gutschrift eingefügt und entsprechend berechnet.

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Umtausch an der Kasse

Für eine beschleunigte Abwicklung gibt es auch die “Vereinfachte Warenrücknahme”.

Diese wurde speziell für stationären Einzelhandel entwickelt. Sie bietet Ihnen sehr schnellen und einfachen Ansatz, Waren umzutauschen.

Sie finden diese Funktion über die Aufträge bei den “Reklamationen”.
Diese steht jedem Auftrag, unabhängig von seiner Quelle (Einzel- oder Onlinehandel) zur Verfügung.


 

Hier geht es zur Vereinfachten Warenrücknahme