Umsatzsteuer-ID Prüfung
Umsatzsteuer-ID Prüfung
Wenn Sie einen Verkauf ins Ausland haben, müssen Sie einiges beachten. Die mögliche Umsatzsteuer-ID Prüfung zum Beispiel. Sie kommt in der Regel nicht jedes Jahr. Nicht bei allen Betrieben mit solchen Geschäften. Doch es gibt solche Prüfungen.
Wenn Ihr Kunde gewerblich unterwegs ist und zum Beispiel in Österreich sitzt, somit in der EU, wird er eine Netto-Rechnung fordern.
Bevor Sie nun den Auftrag durch den Wechsel der Kundengruppe und die Neuberechnung auf netto setzen, ist es Ihre Pflicht als ordentlicher Kaufmann, zu prüfen, ob der Kunde tatsächlich ein aktives Gewerbe im angegebenen Land hat.
Hinweis:
Das ist sehr wichtig, da Sie im Zweifel für die nicht vereinnahmte Steuer haften!
Um dieses einfach und schnell prüfen zu können, gibt es beim Bundesamt für Steuern eine Onlineabfrage.
Über folgenden Link: Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (Stand 2016) erreichen Sie diese Abfrage.
Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Sie erhalten mit abschließendem Klick auf den Button „Amtliche Bestätigungsmitteilung anfordern“ ein paar Tage später per Post Ihr Resultat der Prüfung. Dieses sollten Sie scannen und als Attachment beim zugehörigen Kunden in YES-System hinterlegen.
So sieht jeder gleich, ob und wann diese Prüfung durchgeführt wurde. Und kann diese Bestätigung bei einer späteren Prüfung durch das Finanzamt jederzeit erneut vorlegen.